Im § 823 des BGB heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
Hat man keine entsprechende Private Haftpflichtversicherung kann das teuer werden und zum finanziellen Ruin führen. Die Sicherheit vor Schadensersatzansprüchen wäre somit nicht gewährleistet. Wird beispielsweise eine Person bei einem Verkehrsunfall gefährlich verletzt, ist eine lebenslange Zahlungsverpflichtung nicht auszuschließen. Aber auch Sachschäden können leicht in die Millionen gehen. Damit ist die private Haftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung der privaten Grundvorsorge. Doch nicht längst alle Schäden werden auch von der Haftpflicht übernommen. Werden Unfälle vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, ist der Versicherungsschutz nicht mehr gegeben.
Die Privathaftpflichtversicherung versichert sowohl den Versicherungsnehmer, als auch dessen Ehepartner, Kinder (erlischt mit Volljährigkeit und/oder mit Ende einer Ausbildung) und Hauspersonal. Mitunter können auch andere im Haushalt lebende Personen (Verwandtschaft) mitversichert werden. Das wird im Vertrag extra festgehalten und läuft unter erweiterte Deckung.
Die Versicherungssumme kann für eine solche Versicherung eigentlich gar nicht hoch genug sein. Wenn man bedenkt, dass man für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden kann und das in unbegrenzter Höhe.
Es gibt bestimmte Risiken, die nicht in die private Haftpflichtversicherung fallen und gesondert versichert werden müssen. Dazu gehören zum Beispiel: