In gewissen Berufssparten mit Risikotätigkeiten muss der Arbeitgeber allein für eine Unfallversicherung aufkommen und diese beinhaltet:
- Krankenhilfe bei Arbeitsunfällen, Arbeitswegunfällen und Berufskrankheiten
- Verletztengeld
- Unfall- bzw. Verletztenrente (Voll- oder Teilrente)
- Berufshilfe (Umschulung)
- Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Waisenrente)
- Aufwendungen zur Unfallverhütung