Versicherung
Unfallversicherung
In gewissen Berufssparten mit Risikotätigkeiten muss der Arbeitgeber allein für eine Unfallversicherung aufkommen und diese beinhaltet:
- Krankenhilfe bei Arbeitsunfällen, Arbeitswegunfällen und Berufskrankheiten
- Verletztengeld
- Unfall- bzw. Verletztenrente (Voll- oder Teilrente)
- Berufshilfe (Umschulung)
- Hinterbliebenenrente (Witwen- oder Waisenrente)
- Aufwendungen zur Unfallverhütung
Darüberhinaus kann man sich mit einer privaten
Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr - also im Beruf ebenso wie in der Freizeit bei Sport, Hobby und Urlaub - gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichern. Die wesentlichste Leistungsart der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person infolge eines Unfalls eine dauerhafte Gesundheitsschädigung erleidet. Die Höhe der Invaliditätsleistung ist dabei abhängig von der vereinbarten Grundinvaliditätssumme, einer evtl. vereinbarten Progression und dem eingetretenen Invaliditätsgrad.
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