Wirtschaftslehre
Zustandekommen eines Vertrages
Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die in der Absicht abgegeben werden, einen bestimmten rechtlichen Erfolg zu erzielen.
Beispiel : Herr Mustermann kommt in einen Laden und möchte eine Jacke kaufen, er sagt zur Verkäuferin: "ich möchte diese Jacke kaufen". Hierbei handelt es sich um den Antrag. Die Verkäuferin antwortet: "Sehr gern" und kassiert die Ware. Hierbei handelt es sich um die Annahme.
Damit die Willenserklärungen rechtlich korrenkt sind, müssen beim Antrag und bei der Annahme bestimmte Bedingungen erfühlt werden.
Der Antrag
- Er muss an eine bestimmte Person gerichtet sein
- Er muss so formuliert sein, dass die Annahme durch ein bloßes "Ja" zustande kommen kann.
- Ein rechtlicher Bindungswille des Antragstellers muss gegeben sein
Die Annahme
- Die Annahme muss sofort bzw. in einer angemessenen Zeit erfolgen. Befristete Anträge gelten bis zum Ablauf der Frist.
- Bei einem Kaufmann gilt Schweigen auf einen Antrag als Annahme
- Eine abgeänderte oder verspätete Annahme gilt als neuer Antrag
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