Wirtschaftslehre
Lohnsteuerklassen
Die Steuerklassen richten sich nach der persönlichen Situation (Familienstand, Anzahl der Kinder, Allein- oder Doppelverdiener) Es gibt sechs Einstufungen:
- Steuerklasse 1 : Für Ledige, Verwitwete, Geschiedene, sowie für Verheiratete, die dauernd getrennt leben.
- Steuerklasse 2 :
Das sind Arbeitnehmer der Steuerklasse 1 mit mindestens einem Kind (Allein erziehend)
- Steuerklasse 3 : Alle Verheirateten, die nicht dauernd getrennt leben und deren Ehepartner keinen Arbeitslohn beziehen oder auf gemeinsamen Antrag in die Steuerklasse 5 eingestuft werden.
- Steuerklasse 4 : Alle Verheirateten, wenn beide einen gleichen hohen Arbeitslohn beziehen.
- Steuerklasse 5 : Alle Verheirateten, die einen Arbeitslohn beziehen, die einen Antrag gestellt haben, dass einer in die Steuerklasse 5 und der andere die Steuerklasse 3 eingestuft wird.
- Steuerklasse 6 : Für alle Arbeitnehmer, die auch auf eine zweite Lohnsteuerkarte arbeiten, da er von mehreren Arbeitgebern Löhne bezieht. Hier wird man auch eingestuft, wenn man versäumt hat, seinem Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte abzugeben.
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