Was ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist die gewählte Vertretung der Jugendlichen und Auszubildenden in einem Betrieb, sie vertritt die Interessen dieser Personengruppe. Sie ist zuständig für Fragen der Berufsbildung und Überwachung der Einhaltung der Schutzbestimmung für Jugendliche.
Wie wird die Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt?
Die Voraussetzung ist die Anzahl, der im Betrieb jugendlichen Arbeitnehmer. Mindestens 5, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben. Aktiv wählen dürfen alle Arbeiter und Angestellte, die am Wahltag das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sowie alle Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Passiv gewählt werden dürfen alle AN eines Betriebes, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Wie lange beträgt die Amtszeit?
Sie beträgt 2 Jahre.